EU-Führerschein
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Ewering, Sebastian | 02867-977 -212 | ![]() |
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Dowe, Hedwig | 02867-977 -211 | ![]() |
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Uphues, Silke | 02867-977 -211 | ![]() |
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Der Umtausch von Führerscheinen der bisherigen Formate in den neuen EU-Scheckkartenführerschein ist freiwillig, sollte jedoch vorgenommen werden, wenn Lastkraftwagen und Omnibusse geführt werden, da sonst mit Erreichen des 50. Lebensjahres bestimmte Fahrberechtigungen erlöschen können. Der Umtausch kann bei der Gemeinde Heiden und den Führerscheinstellen des Kreises Borken beantragt werden.
Ausführliche Informationen zum neuen EU-Führerschein und neuen Fahrerlaubnisrecht erhalten Sie beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
Aktueller Hinweis:
Die bisherige 2-Jahres-Frist zur Verlängerung der Fahrerlaubnis nach Fristablauf ist vor Kurzem ersatzlos durch den Gesetzgeber abgeschafft worden (siehe 4. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung -FeV-).
Rechtsgrundlagen:
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Was muss ich mitbringen?
den alten Führerschein Bescheinigung (s. Formulare) über die ärztliche Untersuchung (nur für folgende Klassen nötig: C; C1; CE; C1E; D; D1; DE; D1E sowie für die Fahrgastbeförderung)
24,00 €Verlängerung CE; CE1 34,30 €