Erfassung der Wehrpflichtigen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Ewering, Sebastian | 02867-977 -212 | ![]() |
![]() |
Dowe, Hedwig | 02867-977 -211 | ![]() |
![]() |
Uphues, Silke | 02867-977 -211 | ![]() |
![]() |
Wehrerfassung
Aufgrund des zum 1. Juli 2011 in Kraft tretenden Wehrrechtsänderungsgesetzes (Artikel 10, Abs. 1) und den damit verbundenen Änderungen in der 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (§§ 2 und 6) entfällt nach dem 01.Juli 2011 die regelmäßige Datenübermittlung der Meldebehörden an die Bundeswehr (Wehrüberwachung). Diese Datenübermittlung ist danach zukünftig nur noch im Verteidigungs- und Spannungsfall zulässig.
Die Wehrerfassung wird durch eine neue Datenübermittlung nach § 58 Absatz 1 des Wehrpflichtgesetzes ersetzt. Gegen diese neue Datenübermittlung steht den Bürgerinnen und Bürgern ein Widerspruchsrecht gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetzes zu. Diesen Widerspruch können Sie schriftlich oder persönlich in jedem Bürgerbüro einlegen.
Zuständig für Fragen rund um das Thema Wehrrecht ist das
Kreiswehrersatzamt Münster
Nieberdingstraße 18
48155 Münster
Tel. 02 51/60 94 80