Fundsachen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Ewering, Sebastian | 02867-977 -212 | ![]() |
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Dowe, Hedwig | 02867-977 -211 | ![]() |
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Uphues, Silke | 02867-977 -211 | ![]() |
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Entgegennahme von Fundsachen und Aufnahme der Fundanzeigen:
Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Fundbüro anzuzeigen.
Es wird bei der Vorsprache ein Fundnachweis aufgenommen; sofern der Wert der Fundsache geringer als 10,00 EURO ist, bedarf es keiner Fundanzeige.
Die Fundsache wird bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann.
Der Finder kann Fundrechte an der Fundsache geltend machen.
Der Finder kann einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen. (Bei Geldwerten bis 500 EUR = 5%, über 500 EUR = 5% + 3% vom Mehrwert.)
Die aktuelle Fundliste können Sie hier einsehen:
Die Verwahrung von Fundsachen im Wert bis 25 € ist gebührenfrei.
Die Gebühr für die Verwahrung von Fahrrädern im Rathaus beträgt 15,- €.