Unternehmen und Betriebe
Informationen zu wirtschaftlichen Hilfen für Unternehmen und Selbstständige im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Die Verbreitung des Coronavirus gefährdet nicht nur die Gesundheit und beeinträchtigt das allgemeine soziale Leben, sondern sie bereitet auch zunehmend der Wirtschaft Sorgen. Das Corona-Virus hat für viele Unternehmen, Betriebe, die Gastronomie und den Einzelhandel in Heiden Auswirkungen, die sich in Ausmaß und Dauer zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen lassen.
Nachfolgend sind wichtige Informationen und Links zu Internetseiten über Ansprechpartner und bisher bekannte Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Virus für Unternehmen und Selbstständige im Zusammenhang mit dem Corona-Virus zusammengestellt.
Informationen vom Wirtschaftsministerium NRW
NRW-Soforthilfe
NRW-Soforthilfe 2020 – Anträge sind online: Antrag NRW-Soforthilfe 2020
Kleinunternehmen, Freiberuflern und Solo-Selbständigen werden über die Corona-Soforthilfe-Programme zur Vermeidung finanzieller Engpässe des Bundes und des Landes NRW in den folgenden drei Monaten Zuschüsse jeweils als Einmalzahlung gewährt:
- bis zu 5 Beschäftigten: 9.000
- bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 €
- bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 €
Die Bestimmung der Zahl der Beschäftigten erfolgt über sog. Vollzeitäquivalente. Der Berechnungsschlüssel sowie alle weiteren Voraussetzungen sind ab sofort hier nachzulesen.
Unternehmerinnen und Unternehmer zählen zu den Beschäftigten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein.
In Folge der Corona-Krise
- haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert
- oder die vorhandenen finanziellen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (z.B. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten)
- oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.
Beratungen zu diesem Zuschussprogramm übernehmen im Münsterland in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium die
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen: 0251 707-111
Handwerkskammer Münster: 0251 5203-555
Hotline des Wirtschaftsministeriums NRW: 0211 611 772 555.
Minister Pinkwart bittet ausdrücklich darum, dass Antragsberechtigte, die finanziell noch etwas „Luft“ haben, mit der Antragstellung noch abwarten, damit die Soforthilfe schnellstmöglich dort ankommt, wo sie akut benötigt ist. Er betont, dass der Topf ausreichend gefüllt und eine Auszahlung auch bei einer späteren Antragstellung bis zur Frist am 30. April gewährleistet ist.
Kulturschaffende werden bereits jetzt mit einem Sofortprogramm unterstützt:
- Freischaffende, professionelle Künstler können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro beantragen. Sie muss später nicht zurückgezahlt werden.
Antragsformulare gibt es über die Bezirksregierung: Sofortprogramm Künstler
Die nordrhein-westfälische Landesregierung bietet zahlreiche Unterstützungsangebote für betroffene Unternehmen. Auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalens werden dazu die entsprechenden Informationen angeboten: www.wirtschaft.nrw
Informationen der WFG für den Kreis Borken

Weitere Informationen über Ansprechpartner/-innen und bisher bekannte Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus für Unternehmen und Selbstständige finden Sie auf den Seiten der WFG für den Kreis Borken:
www.wfg-borken.de
Wirtschaftsförderung der Gemeinde Heiden unterstützt Unternehmen und Betriebe
Ebenfalls unterstützt die
Wirtschaftsförderung der Gemeinde Heiden
die Unternehmen und Betriebe in Heiden.
Gerne stehen wir telefonisch für Rückfragen zur Verfügung: Beratung und Kontakt Aktuelle Informationen erfahren sie auch über das Wirtschaftsportal