Grundstücke
Herzlich willkommen in der lebenswerten Gemeinde Heiden!
Viele Menschen haben sich für ein gutes Leben in Heiden entschieden und hier ihren Traum vom Eigenheim nach ihren ganz eigenen Vorstellungen verwirklicht. Das können Sie auch!
Nähe erleben, bedeutet nicht nur eine erstklassige Infrastruktur in Heiden vorzufinden, sondern auch hochwertige Grundstücke in verschiedenen Größen und Preisklassen von der Gemeinde kaufen zu können. Sprechen Sie uns an!
Wir möchten, dass Sie sich bei uns wohlfühlen, denn so verstehen wir in Heiden Bürgernähe und die ist uns besonders wichtig!
Wir bieten Ihnen Freiraum für ein gesundes und zufriedenes Leben hier bei uns.

Richtlinie HeiMatverbunden ist beschlossen und Kaufpreise festgelegt
In der letzten Sitzung des Jahres 2019 hat der Rat die durch den Arbeitskreis aktualisierte Richtlinie HeiMatverbunden beschlossen. In dieser Richtlinie sind Kriterien benannt und gewichtet, welche für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken an Bauwillige anzuwenden sind. Es war der Wunsch von Verwaltung und Politik, diese Kriterien so früh wie möglich festzulegen, damit Interessierte eine ausreichende Vorlaufzeit erhalten. Die Richtlinie kann auf der Internetpräsenz der Gemeinde Heiden im Bereich „Für Bürger – Wohnen in Heiden - Grundstücke“ aufgerufen werden.
Des Weiteren wurde in der gleichen Sitzung festgelegt, welcher Kaufpreis für die gemeindlichen Grundstücke im zukünftigen Baugebiet BO 55 zwischen der Rekener Straße und dem Kreuzweg durch die Interessierten zu zahlen ist. Der allgemeine Gesamtkaufpreis wurde auf 239,00 €/m² festgelegt. In diesem sind anteilige Erschließungskosten von 75,00 €/m² enthalten. Es wird jedoch in diesem Wohnbaugebiet auch vergünstigte Grundstücke geben, die dann zu einem Gesamtkaufpreis von 199,00 € abgegeben werden. Die Menge und Lage dieser vergünstigten Grundstücke wird begrenzt und vorher auch bestimmt werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Festlegung im Herbst/Winter 2020 vorgenommen wird. In diesem Zeitraum wird die Gemeinde Heiden voraussichtlich auch die Bewerbungsphase für die Grundstücke beginnen, sowie einen dazugehörigen Verfahrensstichtag festlegen. Dies wird selbstverständlich öffentlich mitgeteilt.