Dringende und umgehende Hilfe für die Innenstädte im Ländlichen Raum
die Kommunen im Kreis Borken kämpfen seit Jahren dafür, die Innenstädte attraktiv zu halten
um den Bürgern/-innen ein gutes Angebot bieten zu können. Ungelöste Nachfolgefragen,
fehlende Perspektiven und Nachteile in der Digitalisierung haben auch schon vor der Corona-
Pandemie dazu geführt, dass immer mehr Einzelhändler schließen mussten und große
Leerstände entstanden sind.
Die zweifellos erforderlichen Einschränkungen, die aufgrund des aktuellen
Infektionsgeschehens ausgesprochen wurden, treffen bedauerlicherweise gerade diese
Unternehmen besonders heftig. Ob Gastronomie, stationärer Einzelhandel oder auch
Reisebüros und persönliche Dienstleister wie Friseure oder Kosmetiker – sie alle tragen ganz
wesentlich dazu bei, dass unsere Innenstädte attraktiv und lebendig bleiben.
Der weiter anhaltende Lockdown stellt insbesondere die genannten Branchen vor immer
schwerwiegendere Herausforderungen.
1. Auszahlung von Abschlägen
In vielen individuellen Gesprächen mit betroffenen Unternehmern müssen wir leider
feststellen, dass erwartete Hilfen gar nicht oder nur in einem unzureichenden Maße gewährt
werden. Viele haben seit einem Abschlag im November keine Zahlung mehr enthalten.
2. Zu hoher bürokratischer Aufwand
Die bürokratischen Hürden erscheinen insbesondere für Kleinstbetriebe nach wie vor viel zu
hoch. Die Auszahlung von Abschlagszahlungen und Fördergeldern dauert viel zu lange und
erreicht manche erst dann, wenn es bereits zu spät ist.
Weiterhin ist der bürokratische Aufwand für die Beantragung und Abrechnung
ausgesprochen hoch. Die Bedingungen für die einzelnen Förderprogramme sind mittlerweile
seitenlang und inhaltlich sehr unterschiedlich. Die Auskünfte von Hotline-Mitarbeitern sind
nicht selten wenig hilfreich und eher frustrierend, so wurde uns berichtet. Nicht jeder
Unternehmer kann sich einen teuren Berater leisten, der für ihn die Anträge ausfüllt.
Wir fordern Sie an dieser Stelle eindringlich auf, die Förderbedingungen noch einmal zu
überprüfen und versprochene Hilfen zügig auszuzahlen. Als Übergang müssen weitere
Abschläge gezahlt werden.
3. Verschärfung der Liquiditätssituation
Im Hinblick auf die gewährten Soforthilfen aus Frühjahr 2020 berichten uns einige
Unternehmer, dass die Bedingungen nachträglich verändert wurden und die
Zuwendungsempfänger nun zur Rückzahlung der Förderbeträge aufgefordert seien. Dies
führt in vielen Fällen zu einer weiteren Verschärfung der Liquiditätssituation.
Uns allen ist bewusst, dass die Bekämpfung der Pandemie eine Mammutaufgabe ist, die von
jedem Einzelnen einen Beitrag erfordert und die Politik ihre Entscheidungen immer kurzfristig
an das aktuelle Infektionsgeschehen anpassen muss. Gleichwohl benötigen die
Unternehmer mehr Planungssicherheit. Die derzeit gefahrene Kurzfriststrategie führt dazu,
dass Unternehmer nicht frei entscheiden können und dringende Investitionen (z.B. im Bereich
der Digitalisierung) nicht getätigt werden.
Ergänzend hierzu stellen wir fest, dass auch die rechtlichen Möglichkeiten (z.B. im Bereich
Lieferservice) nicht klar geregelt sind. Hier fehlt es an Eindeutigkeit im Hinblick auf die
Anrechnung von gestellten Finanzhilfen. Dies führt leider dazu, dass innovative Ansätze erst
gar nicht ausprobiert, geschweige denn umgesetzt werden.
Wir fordern Sie eindringlich auf, die betroffenen Unternehmen möglichst zügig und
umfänglich zu unterstützen, damit wir auch nach der Corona-Pandemie noch lebendige
Innenstädte im ländlichen Raum haben. Die Zahlung zumindest von weiteren Abschlägen ist
für viele Unternehmerinnen und Unternehmer existenziell.
