Informationen zur neuen „Außerordentliche Wirtschaftshilfe
Die "Außerordentliche Wirtschaftshilfe" des Bundeswirtschaftsministeriums unterstützt Unternehmen, die direkt und indirekt von der Schließungsverordnung (28.10.2020) betroffen sind.
Die "Außerordentliche Wirtschaftshilfe" des Bundeswirtschaftsministeriums unterstützt Unternehmen, die direkt und indirekt von der Schließungsverordnung (28.10.2020) betroffen sind. Genaue Infos gibt es auf der Seite der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken: https://www.wfg borken.de/betriebsberatung/corona_news/

Antragsberechtigt sind: Direkt betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 erlassenen Schließungsverordnungen der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Hotels zählen als direkt betroffene Unternehmen.
Indirekt Betroffene Unternehmen: Alle Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
Achtung!
Auch Soloselbständige und Kleinunternehmer, die nicht mehr als 5.000 EUR beantragen, können den Zuschuss auch ohne Steuerberater beantragen.