Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) Stand 10.11.20
Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Montag (11. Januar 2021) in Kraft tritt.
Ab Montag, 11. Januar, tritt eine Neufassung der Coronaschutzverordnung in Kraft. Diese gilt vorerst bis zum 14. Februar 2021.
Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen sind weiterhin untersagt.