Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) Stand 16.04.20
Die Landesregierung hat ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das ab Donnerstag (16. April 2020) in Kraft tritt.
Ab Montag, 20. April 2020, tritt eine Neufassung der Coronaschutzverordnung in Kraft. Diese gilt vorerst bis zum 3. Mai 2020.
Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen sind weiterhin untersagt.