NRW-Soforthilfe 2020
Mit Soforthilfen unterstützen Bund und Land in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige, Freiberufler und Gründer. Das Programm der NRW-Soforthilfe startet noch in dieser Woche.
Damit die Mittel schnell ankommen, ist das rein digitale Antragsverfahren einfach und unbürokratisch gestaltet.
Ab Freitag, 27.03.2020, 12:00 Uhr, sind die Antragsformulare auf der Internetseite www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 zu finden.
Kleinunternehmen, Freiberuflern und Solo-Selbständigen werden über die Corona-Soforthilfe-Programme zur Vermeidung finanzieller Engpässe des Bundes und des Landes NRW in den folgenden drei Monaten Zuschüsse jeweils als Einmalzahlung gewährt:
bis zu 5 Beschäftigten: 9.000
bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 €
bis zu 50 Beschäftigte: 25.000 €
Die Bestimmung der Zahl der Beschäftigten erfolgt über sog. Vollzeitäquivalente. Der Berechnungsschlüssel sowie alle weiteren Voraussetzungen sind ab sofort hier nachzulesen.
Unternehmerinnen und Unternehmer zählen zu den Beschäftigten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein.
In Folge der Corona-Krise
haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert
oder die vorhandenen finanziellen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (z.B. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten)
oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.
Beratungen zu diesem Zuschussprogramm übernehmen im Münsterland in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium die
Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen: 0251 707-111
Handwerkskammer Münster: 0251 5203-555
Hotline des Wirtschaftsministeriums NRW: 0211 611 772 555.
Minister Pinkwart bittet ausdrücklich darum, dass Antragsberechtigte, die finanziell noch etwas „Luft“ haben, mit der Antragstellung noch abwarten, damit die Soforthilfe schnellstmöglich dort ankommt, wo sie akut benötigt ist. Er betont, dass der Topf ausreichend gefüllt und eine Auszahlung auch bei einer späteren Antragstellung bis zur Frist am 30. April gewährleistet ist.
Kulturschaffende werden bereits jetzt mit einem Sofortprogramm unterstützt:
Freischaffende, professionelle Künstler können eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro beantragen. Sie muss später nicht zurückgezahlt werden.
Antragsformulare gibt es über die Bezirksregierung: Sofortprogramm Künstler