Miet- und Lastenzuschuss
Wenn Sie die Miete für eine Wohnung nicht oder nicht mehr bezahlen können, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Wohngeld. Anspruch und Höhe hängen von Ihrem Einkommen ab. Auch als Haus-oder Wohnungseigentümer oder als Heimbewohner haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen darauf Anspruch. Wenn Ihr Einkommen zur Finanzierung einer angemessenen Wohnung nicht ausreicht, haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf Sozialhilfeleistungen.
Für Pflegewohngeld ist der Kreis Borken zuständig.
Weitere Informationen:
Ratschläge und Hinweise des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
- Mietbescheinigung bzw. Nachweis der Zins- und Tilgungsbelastungen
- Einkommensnachweise für alle zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder
- Nachweis über Unterhaltsbelastungen
- Schwerbehindertenausweis