- Einrichtung und Ausstattung von Schulen
- Mitwirkung bei der Sicherung der Schulwege
- Lehrerpersonalangelegenheiten, soweit die Gemeinde Heiden als Schulträger beteiligt ist
- Überlassung von Schulräumen an Dritte
- Schülerbeförderung
- Schülerversicherung, Schulunfall- und Sachschadenangelegenheiten
- Abrechnung der Elternbeiträge für die "Offene Ganztagsschule" (OGS) und die "Schule von 8 bis 13 Uhr" (Übermittagsbetreuung/ÜMI)
Nähere Informationen zu den Heidener Schulen finden Sie hier. Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder NRW informiert ausführlich über das Bildungsportal NRW.