Die Reisegewerbekarte ermöglicht das Feilbieten von Dienstleistungen und Waren im gesamten Bundesgebiet.
Bei der Antragstellung sind konkrete Angaben über den Umfang der beabsichtigten Tätigkeit zu machen.
Rechtsgrundlagen:
Gewerbeordnung
Die Reisegewerbekarte ermöglicht das Feilbieten von Dienstleistungen und Waren im gesamten Bundesgebiet.
Bei der Antragstellung sind konkrete Angaben über den Umfang der beabsichtigten Tätigkeit zu machen.
Rechtsgrundlagen:
Gewerbeordnung