Wer den selbständigen Betrieb eines bestehendes Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt bei der Verlegung bzw. der Aufgabe des Betriebes.
Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.
Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen einzuholen bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer.