Sie müssen Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anmelden. (Das heißt: Wenn Ihr Kind z. B. im Krankenhaus in Borken zur Welt gekommen ist, müssen Sie die Anmeldung beim Standesamt der Stadt Borken vornehmen.) Die Krankenhausverwaltung stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die Sie mit den unten stehenden Unterlagen dem Standesbeamten vorlegen müssen. In der Regel übersendet das Krankenhaus die Geburtsanzeige direkt an das zuständige Standesamt.
Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:
- eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie (gebührenpflichtig)
- eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen (gebührenfrei)
- eine Bescheinigung für religiöse Zwecke (gebührenfrei)
- eine mehrsprachige "internationale" Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (gebührenpflichtig)
- einen Kindergeldantrag mit einer Geburtsurkunde (gebührenfrei)
- einen Antrag auf die Gewährung von Erziehungsgeld mit einer Geburtsurkunde (gebührenfrei).
Informationen zur Namenswahl:
- Das Kind verheirateter Eltern erhält Kraft Gesetzes den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.
- Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so bestimmen die Eltern einen ihrer Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes. Dieser Familienname gilt auch für weitere Kinder.
- Das Kind einer ledigen oder geschiedenen Mutter erhält den Familiennamen, den die Mutter bei der Geburt des Kindes führt.
- Ist die Vaterschaft anerkannt, so kann das Kind den Namen des Vaters erhalten.
- Die Eltern erteilen ihrem Kind einen oder mehrere Vornamen.
Weitere Informationen:
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an uns oder das für die Geburt Ihres Kindes zuständige Standesamt.