Zur Beantragung einer Erlaubnis (Konzession) zum Betrieb einer Gaststätte sind verschiedene Unterlagen einzureichen.
Gaststättenerlaubnisse gem. § 2 GaststättenG
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mitzubringen sind:
- Führungszeugnis,
- Unterrichtungsnachweis der IHK,
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften),
- Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/Gemeindekasse des Wohnortes,
- geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr),
- Kopie des Pachtvertrages,
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen).
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlagen ergeben sich aus der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz und verschiedener darauf basierender Verordnungen.