Das Bürgerbüro nimmt Anträge auf Führungszeugnisse auf.
Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält das Bürgerbüro bereit.
Hinweis:
Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt. Der Antragsteller kann verfügen, dass das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.