Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich einen Fischereischein besitzen.
Es gibt Jahres-, Fünfjahres- und Jugendfischereischeine.
Einen Jugendfischereischein erhält derjenige, der das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht hat.
Für den Erstantrag ist die Unterschrift eines Personenberechtigten erforderlich und:
Der Besitzer eines Jugendfischereischeines darf nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereiinhabers fischen!
Jede Person, die das 16. Lebensjahr erreicht und eine Fischerprüfung abgelegt hat, erhält wahlweise einen Jahres- oder Fünfjahresschein.
In Ausnahmefällen erhalten auch Jugendliche ab 14 Jahren, welche die Fischereiprüfung bestanden haben, einen solchen Schein.
Den erforderlichen Antrag sowohl für Neuausstellungen als auch für Verlängerungen erhalten Sie in unserem Bürgerbüro.