Sie können Fahrzeuge mit BOR-Kennzeichen oder auch aus anderen Zulassungsbezirken beim Bürgerbüro abmelden.
Außerbetriebsbesetzung von Kraftfahrzeugen
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein)
- amtl. Kennzeichen (Nummernschild)
- Für sonstige Angelegenheiten der Zulassung und Abmeldung von Kfz ist der Kreis Borken zuständig.
Welche Gebühren fallen an?
7,50 €
Rechtsgrundlage
Straßenverkehrszulassungsordnung - StVZO