In der Gemeinde Heiden besteht hinsichtlich der Ableitung von Schmutz- und Niederschlagwasser Anschluß- und Benutzungszwang.
Auf Antrag kann jedoch der Anschlusszwang beim Niederschlagwasser aufgehoben werden, wenn es auf dem zu entwässernden Grundstück schadlos versickert werden kann.