Gemeinde Heiden
Startseite  |  Datenschutz  |  Kontakt  |  Kreis Borken  |  Impressum  | 
  A  A  A
Sandkastenaktion
Musikverein
Freibad
Bauplatz
Senioren
Cafe
Wohngebiet
Willkommen


Navigation

  • über Heiden
    • Nähe erleben
    • Heiden und die Region
    • Zahlen, Daten, Fakten
    • aus Kindersicht
  • für Bürger
    • Wohnen und Leben in Heiden
    • Politik und Verwaltung
    • Adressen von A bis Z
  • für Gäste
    • Willkommen in Heiden
    • Heiden erleben
    • Einkaufen in Heiden
    • Ausgehen in Heiden
    • Urlaub in Heiden
    • Infomaterial und Prospekte anfordern
    • Ferienregion Naturpark Hohe Mark Westmünsterland
  • Wirtschaft
    • Standort Heiden
    • Wirtschaftsförderung
    • Veranstaltungen, Projekte & Visionen
    • Gewerbeflächen
    • Breitband
    • Beratung und Kontakt
  • Aktuelles
    • Nachrichten aus Heiden
    • Veranstaltungen in Heiden
    • Stellenausschreibungen

Home
  • für Bürger
    • Politik und Verwaltung
      • Rathaus
        • Dienstleistungen


Sekundäre Navigation

  • Wohnen und Leben in Heiden
  • Politik und Verwaltung
    • Unsere Werte
    • Rathaus
      • Ansprechpartner
      • Ämter
      • Dienstleistungen
      • Formularservice
      • Anregungen
      • Heiraten
      • Amtsblatt
    • Bauhof
    • Kläranlage
    • Rat und Politik
    • Ortsrecht (Satzungen)
  • Adressen von A bis Z

Container-Bereich

Rathaus Heiden

Diese Karte führt beim Klick zum Ortsplan


Rathausplatz 1
46359 Heiden
Tel.: 02867 / 977-0

Service auf einen Blick

Link zur Seite mit zentralen Kontaktinformationen
Kontakt
Link zur Seite mit dem Veranstaltungskalender
Veranstaltungen

 

Link zum Abfallkalender
Abfallkalender
Link zur Seite mit Informationen zu Grundstücken
Grundstücke

 

Link zur Seite mit dem Luftbildplan
Luftbildplan
Link zur Seite mit Branchenverzeichnis
Branchen

Content-Bereich

Diese Seite drucken

Geburtsbeurkundung

Details
Haupt-, Schul- und Kulturamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Uebbing, Marlies 02867-977 314 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Nehrke, Michael 02867-977 402 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Sie müssen Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anmelden. (Das heißt: Wenn Ihr Kind z. B. im Krankenhaus in Borken zur Welt gekommen ist, müssen Sie die Anmeldung beim Standesamt der Stadt Borken vornehmen.) Die Krankenhausverwaltung stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die Sie mit den unten stehenden Unterlagen dem Standesbeamten vorlegen müssen. In der Regel übersendet das Krankenhaus die Geburtsanzeige direkt an das zuständige Standesamt.

 

Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:

  • eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie (gebührenpflichtig)
  • eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen (gebührenfrei)
  • eine Bescheinigung für religiöse Zwecke (gebührenfrei)
  • eine mehrsprachige "internationale" Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (gebührenpflichtig)
  • einen Kindergeldantrag mit einer Geburtsurkunde (gebührenfrei)
  • einen Antrag auf die Gewährung von Erziehungsgeld mit einer Geburtsurkunde (gebührenfrei).


 

Informationen zur Namenswahl:

 


  • Das Kind verheirateter Eltern erhält Kraft Gesetzes den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.
  • Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so bestimmen die Eltern einen ihrer Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes. Dieser Familienname gilt auch für weitere Kinder.
  • Das Kind einer ledigen oder geschiedenen Mutter erhält den Familiennamen, den die Mutter bei der Geburt des Kindes führt.
  • Ist die Vaterschaft anerkannt, so kann das Kind den Namen des Vaters erhalten.
  • Die Eltern erteilen ihrem Kind einen oder mehrere Vornamen.
mehr Infos zur Namenserteilung


 

Weitere Informationen:

 


  • Kindergeldantrag
  • Erziehungsgeldantrag
  • Lohnsteuerkarten-Änderung

 

 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so wenden Sie sich gerne an uns oder das für die Geburt Ihres Kindes zuständige Standesamt.



Notwendige Unterlagen


  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Familienstammbuch
  • Wenn Sie ledig sind, Ihre Geburtsurkunde und wenn der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft anerkannt hat, die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und seine Geburtsurkunde.
    Bei vorgeburtlich erklärter gemeinsamer Sorge: Die Urkunde über die abgegebene Sorgeerklärung
  • Falls Sie geschieden oder verwitwet sind, eine Eheurkunde oder einen beglaubigten Registerausdruck des Eheregisters der letzten Ehe mit dem Vermerk über die Auflösung der Ehe

 

Wichtig:
Die ausgefüllte und unterschriebene Geburtsanzeige, welche Sie von der Hebamme erhalten haben, ist ebenfalls bei der Geburtsbeurkundung vorzulegen.



Druckversion anzeigen


Footer-Bereich

Link zur Facebook-Seite Link zum RSS-Feed Link zum Luftbildplan und Branchen A-Z
  • über Heiden
    • Nähe erleben
    • Heiden und die Region
    • Zahlen, Daten, Fakten
    • aus Kindersicht
  • für Bürger
    • Wohnen und Leben in Heiden
    • Politik und Verwaltung
    • Adressen von A bis Z
  • für Gäste
    • Willkommen in Heiden
    • Heiden erleben
    • Einkaufen in Heiden
    • Ausgehen in Heiden
    • Urlaub in Heiden
    • Infomaterial und Prospekte anfordern
    • Ferienregion Naturpark Hohe Mark Westmünsterland
  • Wirtschaft
    • Standort Heiden
    • Wirtschaftsförderung
    • Veranstaltungen, Projekte & Visionen
    • Gewerbeflächen
    • Breitband
    • Beratung und Kontakt
  • Aktuelles
    • Nachrichten aus Heiden
    • Veranstaltungen in Heiden
    • Stellenausschreibungen