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Freistuhl to Söllinck

Auszug aus dem Buch:
Geschichte der Freigrafschaft und des Kirchspiels Heiden
Heimat- und Verkehrsverein Heiden/Westf.
Heidener Schriften Band 3:


"Der Freistuhl zu Sollinck, der etwa 800 Meter nördlich des vorgeschichtlichen, nahezu 1000 Jahre benutzten Hügelgräberfeldes stand, über das jetzt die Pflugschar geht, das um 1920 aber noch unangetastet war, hatte eine passende Mittellage für die Freibankbauern aus Reken, Heiden und Marbeck. Der Heidener Freigraf Bernd Tylken ließ dort 1540 im Auftrage seiner Stuhlherren Lubbert und Lutzo von Heiden grundsätzliche Rechtsfragen behandeln, die das Interesse aller Freibauern der Freigrafschaft Heiden beanspruchten. Noch um 1920 lagen mächtige Findlinge auf dem Gehöft Söhling, die vor drei und vierhundert Jahren den Freischöffen als Gerichtsbank oder Gerichtsstuhl dienten; sie wurden inzwischen wieder in ihrer vermutlich ursprünglichen Anordnung aufgestellt. Die auf der Anhöhe bei Schreinermeister Albert Berger gelegenen Ländereien tragen die Bezeichnung Hilgenbree, das heißt „heilige Breite“. Es mag sein, dass es sich hier um heiligen, das heißt kirchlichen Besitz handelt. Vielleicht bewahrt diese alte, fast vergessene Flurbezeichnung mit ihrem verstümmelten Namen die Erinnerung an diese einstmals für unsere Gegend wichtige Freigerichtsstätte vor Söhling."




Auszug aus dem Buch
Beiträge zur Geschichte der Gemeinde Heiden
Heimat- und Verkehrsverein HeidenWestf.
Heidener Schriften Band 1:



"Das Geheimnis des Pinockelbooms
Alte Heidener Gerichtsstätte wiederhergestellt (1962)
Paul Faustmann

Im Jahre 1961 hat der Richtertisch des Freistuhls „to Söllinck“ – nach anderer Lesart „Freistuhl vor Söllincks Erbe“ – mit Hilfe eines 3-t Flaschenzuges seinen endgültigen Platz erhalten. Er liegt mit zehn kleineren seiner Artgenossen am Haupteingang zum Hofe des Bauern Bernhard Sühling. Nun ist die Gerichtsstätte so, wie die Heimatforscher sie beschreiben, wiederhergestellt, allerdings etwa 400 m von ihrer ehemaligen Lage entfernt (s. Abb. 1). Da der Freistuhl „to Söllinck“ in der Heimatgeschichte der Gemeinde Heiden eine große Rolle gespielt hat, sei folgendes darüber gesagt:

Die germanischen Stämme hatten das Volksgericht. Die Volksversammlung wählte sich ihren Richter und die Schöffen; diese zusammen bildeten dann das Gau- oder Gogericht. "

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